Termin
Checkliste
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Behandlung gesetzlich versicherter Patienten
Sie können mit Ihrem gesetzlich versicherten Kind/Jugendlichen gerne in die chefärztliche Privatambulanz kommen. Ich werde eine Untersuchung bzw. evt. notwendige manualmedizinische Behandlung nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOA) im Rahmen einer Privatliquidation (Selbstzahler) abrechnen. Eine vertragsärztliche Tätigkeit in diesem Fachbereich ist nicht vorhanden bzw. wird in der Regel von den gesetzlichen Krankenkassen abgelehnt. Die Kostenerstattung bei privat versicherten Patienten wird weiterhin in der Regel ohne größere Probleme über die jeweilige Krankenversicherung (GOÀ) vonstattengehen.
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Terminvereinbarung
In der Hoffnung auf eine gute Zusammenarbeit verbleibe ich mit freundlichen Grüßen Ihr
Dr. med. Michael Buob
Ehemaliger Chefarzt Sozialpädiatrisches Zentrum (SPZ) Klinikum Ludwigsburg
Arzt für Kinder- und Jugendmedizin und Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie
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Gutachtenstelle
Über die Gutachtenstelle und meine Mitarbeiter*innen können Sie nur einen Termin (per mail) vereinbaren, wenn mir ein schriftlicher Gutachtenauftrag von einem Amt (z. B. Gericht oder Jugendamt) und eine schriftliche Kostenübernahmeerklärung nach dem aktuellen Justizvergütungs- und entschädigungsgesetz vorliegt.
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